7. August 2009
Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts, die in der Zeit vom 10. bis 21. August 2009 vorgesehen sind.
Mittwoch, 19. August 2009, 09.30 Uhr, Saal I
Aktenzeichen: 3 K 359/07, 3 K 398/07, 3 K 637/07, 3 K 244/09
K. u.a. ./. Bürgermeister der Stadt Ibbenbüren
Ausgleichsabgaben
Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplans „Westvorstadt II“ in Ibbenbüren. Nachdem die Stadt zum Ausgleich der durch die Bebauung entstandenen Eingriffe in Natur und Landschaft verschiedene ökologische Maßnahmen durchgeführt hatte, zog sie die betroffenen Grundstückseigentümer (insgesamt etwa 240) zur Erstattung der Kosten dieser Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 409.000 Euro heran. Hiergegen richten sich die Klagen, mit denen die Kläger verschiedene Einwendungen gegen ihre Heranziehung zur Kostenerstattung erheben.
Donnerstag, 20. August 2009, 10.00 Uhr, Saal I
Aktenzeichen: 4 K 2683/08
Z. ./. Land Nordrhein-Westfalen
Beamtenrecht
Ein ehemaliger Polizeibeamter aus Rheine wendet sich gegen die Rückforderung von Versorgungsbezügen. Nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst hatte er in den Jahren 1999 bis 2007 Einkünfte aus einer Tätigkeit als Geschäftsführer eines Unternehmens erzielt, die auf sein Ruhegehalt anzurechnen gewesen wären. Nunmehr fordert das Land Nordrhein-Westfalen überzahlte Versorgungsbezüge in Höhe von ca. 105.000 Euro zurück.
Freitag, 21. August 2009, 09.00 Uhr, Saal I
Aktenzeichen: 1 K 1403/08
F. ./. Land Nordrhein-Westfalen
Versammlungsrecht
Der in Münster wohnhafte Kläger war Veranstalter der Versammlung „Urantransporte stoppen“ am 4. Juni 2008 in Münster. Er begehrt die Feststellung, dass die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen von den Teilnehmern der Versammlung rechtswidrig war.
Freitag, 21. August 2009, 10.45 Uhr, Saal I
Aktenzeichen: 1 K 2097/08
D. ./. Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf
Waffenrecht
Der in Sassenberg wohnhafte Kläger begehrt die Erteilung eines Waffenscheins. Auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit unter anderem als Schießausbilder für das Bewachungsgewerbe, bei der er mehrere Waffen und Munition zu den Ausbildungsstätten transportieren müsse, bestehe eine gesteigerte Gefahr von (bewaffneten) Überfällen. Die Kreispolizeibehörde Warendorf vertritt die Auffassung, es liege keine „Mehrgefährdung“ vor; der Kläger sei nicht wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet.