Aktuell
In sehr dringenden Angelegenheiten (weniger als 1-3 Stunden bis zu einer Entscheidung) wird empfohlen, Anträge auf Eilrechtsschutz – zeitgleich mit ihrer Übersendung an das elektronische Gerichtspostfach – telefonisch auf der Service-Einheit der zuständigen Kammer anzukündigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verarbeitung der elektronischen Eingänge zu Stoßzeiten mehr Zeit in Anspruch nimmt und dadurch Verzögerungen eintreten (können).