Beim Verwaltungsgericht Münster konnte die Dauer der Verfahren im Jahr 2011 erneut weiter verkürzt werden. Während die Klageverfahren 2007 noch durchschnittlich 14,7 Monate dauerten, betrug die Verfahrensdauer im letzten Jahr im Durchschnitt nur noch 9,0 Monate, in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sogar nur 1,1 Monate. Damit hält der bereits in den Vorjahren zu verzeichnende positive Trend im Hinblick auf einen möglichst effektiven Rechtsschutz weiterhin an. Die Entwicklung der Verfahrensdauer in der Übersicht:
Entwicklung der Verfahrensdauer in den |
Jahr |
Hauptsacheverfahren |
Eilverfahren |
---|---|---|---|
|
2007 |
14,7 |
1,1 |
|
2008 |
10,6 |
1,2 |
|
2009 |
10,1 |
1,2 |
|
2010 |
9,5 |
1,0 |
(Quelle: IT.NRW) |
2011 |
9,0 |
1,1 |
Die Gesamtzahl der beim Verwaltungsgericht Münster im Jahr 2011 neu eingegangenen Verfahren ist nach dem leichten Anstieg im Vorjahr wieder etwa auf das Niveau des Jahres 2009 zurückgegangen. Die allgemeine Geschäftsentwicklung im Überblick:
Geschäftsentwicklung |
Jahr |
Eingänge |
Erledigungen |
Anhang am |
---|---|---|---|---|
|
2007 |
3.332 |
3.786 |
2.380 |
|
2008 |
4.138 |
4.195 |
2.323 |
|
2009 |
3.775 |
3.800 |
2.297 |
|
2010 |
4.214 |
4.000 |
2.510 |
(Quelle: IT.NRW) |
2011 |
3.900 |
3.851 |
2.559 |
Für das Jahr 2012 ist allerdings mit einer deutlichen Zunahme der Eingangszahlen zu rechnen. So sind bei Gericht seit Anfang Januar schon weit mehr als 1.000 neue Verfahren eingegangen. Damit ist jetzt bereits mehr als 1/4 des Gesamteingangs des Jahres 2011 erreicht. Ein Großteil der neu eingegangenen Verfahren betrifft allerdings nur einen rechtlichen Komplex: Etwa 900 Klagen stammen von Landwirten aus dem ganzen Münsterland, die sich gegen die weitere Kürzung der Direktzahlungen an Agrarbetriebe im Rahmen der Betriebsprämienregelungen wenden. Nachdem die Europäische Union im Jahr 2003 eine Kürzung der Direktzahlungen von jährlich 5 % festgesetzt hatte (sogenannte obligatorische Modulation), wurde dieser Kürzungssatz 2009 schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr von 7 % im Jahr 2009 bis 10 % im Jahr 2012 angehoben. Dies verstoße nach Auffassung der Landwirte unter anderem gegen den europarechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes. Hierzu stützen sich die Landwirte weitgehend auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 28. September 2011, das Zweifel an der Rechtswirksamkeit der betreffenden EU-Regelungen geäußert und die diesbezüglichen Fragen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Im Hinblick auf dieses Verfahren haben die Landwirte die Aussetzung der beim Verwaltungsgericht Münster anhängigen Verfahren beantragt. Daher ist es derzeit offen, ob und wann über die Klagen entschieden werden kann.