Ab dem 1. Januar 2013 ist beim Verwaltungsgericht Münster – ebenso wie bei den anderen Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen - in fast allen gerichtlichen Verfahren der sogenannte elektronische Rechtsverkehr über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) eröffnet. Bisher bestand diese Möglichkeit nur bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und dem Verwaltungsgericht Minden.

Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Schriftstücke können dann über das EGVP rechtswirksam, sicher und schnell elektronisch an das Verwaltungsgericht Münster geschickt werden. Umgekehrt kann das Gericht seinerseits Dokumente elektronisch an Verfahrensbeteiligte und andere Gerichte senden.

Mit dem EGVP ist das Verwaltungsgericht Münster rund um die Uhr für Bürger, Rechtsanwälte, Behörden und andere Gerichte elektronisch erreichbar. Das spart die Zeit für den Postlauf und hilft so, die Dauer von Verfahren weiter zu verkürzen. Ein besonderer Protokollstandard („Online Services Computer Interface“) bietet - anders als die normale e-Mail - die Gewähr für eine sichere, verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichtenübertragung. Die erforderliche Software wird kostenlos auf der Internet-Seite www.egvp.de zur Verfügung gestellt. Dort sowie auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Münster (www.vg-muenster.nrw.de) bzw. des Oberverwaltungsgerichts (www.ovg.nrw.de) finden sich auch weitere Einzelheiten zum EGVP.