Der Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen wird am Mittwoch, dem 28. Oktober 2015, seine 50. Sitzung als auswärtige Sitzung beim Verwaltungsgericht Münster durchführen.

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung wird der Präsident des Verwaltungsgerichts, Manfred Koopmann, das Gericht vorstellen und sodann zu aktuellen verwaltungsgerichtlichen Themen vortragen. Dort wird unter anderem die Frage der Mehrbelastung der Verwaltungsgerichte durch Asylverfahren im Zusammenhang mit dem Zustrom von Flüchtlingen aus Syrien und anderen Staaten eine Rolle spielen. Anschließend wird sich der Rechtsausschuss mit verschiedenen verfassungsgerichtlichen Verfahren und Gesetzentwürfen befassen sowie mehrere Berichte der Landesregierung entgegennehmen. Dabei wird die Landesregierung, vertreten durch den Justizminister Kutschaty, unter anderem zum aktuellen Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall Reker berichten.

Die Tagesordnung im einzelnen:

Ort: Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, Sitzungssaal I.

Beginn: 11:00 Uhr

1. Vorstellung des Verwaltungsgerichts Münster und Behandlung aktueller verwaltungsgerichtlicher Themen - Bericht durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Münster mit Aussprache

2. Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 4 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) gegen Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 4 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (LV NRW) verstößt – Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. August 2015 (6 K 2793/13)

3. Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen der Behauptung der Kreise Recklinghausen und Soest sowie der Stadt Essen, das Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und zur Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW) vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 625), die Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APO DVO NRW) vom 21. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 656), das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 632) sowie die Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung – WTG DVO) vom 23. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 686) verletzten die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung – VerfGH 11/15

4. Verfassungsbeschwerde der Frau Z. P., Sindelfingen – Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Schnabel & Kollegen, Brunnenstraße 19,70372 Stuttgart

1. unmittelbar gegen

a)  das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2010 – 2 AZR 593/09 –,
b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juni 2009 ‑ 7 Sa 84/08 –,
c)  das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2008 – 14 Ca 7300/07 -,
d) die Abmahnung der Stadt Sindelfingen vom 8. August 2007 – 10.2 - St -,

2. mittelbar gegen

§ 7 des Gesetzes über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege des Landes Baden-Württemberg – 1 BvR 354/11

5. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) in Verbindung mit Finanzplanung 2015 bis 2019 mit Finanzbericht 2016 des Landes Nordrhein-Westfalen – Einzelberatungen

6. Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

7. Vorsorgen. Vermögen sichern. Betreuung regeln: Nordrhein-Westfalen braucht ein modernes Betreuungswesen – Auswertung der Anhörung

8. Abschlussbericht der Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des Jugendstrafverfahrens

9. Häftling erhängt sich in seiner zweiten Nacht im Gefängnis - Bericht der Landesregierung

10. Ungewöhnlicher Justiz-Fall in Köln: Anklage erst nach fast fünf Jahren zugelassen und zwei Millionen Euro für überzogene Schutzmaßnahmen verschwendet? - Bericht der Landesregierung

11. Hätte sich der Essener Intensivtäter zum Zeitpunkt der Tat im Dauerarrest befinden müssen? - Bericht der Landesregierung

12. Unterrichtung der Landesregierung zum Sachstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Falle Reker - Bericht der Landesregierung

13. Verschiedenes



Hinweise:

Sitzplätze für Medienvertreter und Besucher werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach dem Prioritätsprinzip vergeben.

Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz eventueller Verzögerungen pünktlich erscheinen können.

Parkplätze stehen leider nicht zur Verfügung.

Für allgemeine Auskünfte zu der Veranstaltung sowie zum Tagesordnungspunkt 1 steht Ihnen die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Münster zur Verfügung.

Fragen zu Einzelheiten der Tagesordnungspunkte 2 bis 13 der Sitzung richten Sie bitte an die Pressestelle des Landtags Nordrhein-Westfalen:

Pressesprecher:
Dr. Hans Zinnkann
Tel.    0211 884 2850
Fax    0211 884 2250
email@landtag.nrw.de