Beim Verwaltungsgericht Münster hat sich die Zahl der neu eingegangenen Verfahren im Jahr 2016 drastisch erhöht. Während 2015 insgesamt knapp 4.400 Klagen und Eilanträge eingegangen waren,  waren im Jahr 2016 deutlich mehr als 8.000 Verfahren und damit eine Steigerung von fast 100 % zu verzeichnen. 

Die allgemeine Geschäftsentwicklung (einschließlich Asylverfahren) im Überblick:

Geschäftsentwicklung in den letzten fünf Jahren

(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Eingänge

Erledigungen

Anhang am Jahresende

2012

4.459

4.807

2.211

2013

5.528

5.231

2.508

2014

4.067

4.010

2.565

2015

4.372

4.668

2.269

2016

8.252

5.767

4.754

Diese enorme Steigerung ist in erster Linie auf den starken Anstieg der Asylverfahren zurückzuführen. So hat sich die Zahl der neu eingegangenen Klagen und Eilanträge aus diesem Bereich von insgesamt 2.444 im Jahr 2015 auf 6.067 im Jahr 2016 erhöht. Den größten Anteil daran hatten Verfahren syrischer Flüchtlinge, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Entscheidungspraxis dahingehend geändert hatte, syrischen Asylbewerbern nicht mehr generell die Flüchtlingseigenschaft, sondern nur noch den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen. Beim Verwaltungsgericht Münster sind 2016 etwa 1.900 Klagen und Eilanträge der betroffenen Syrer (darunter ca. 680 Untätigkeitsklagen) eingegangen, mit denen diese ihr Ziel der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft weiterverfolgen. Daneben betrafen die neu eingegangenen Verfahren vor allem Asylsuchende aus den Herkunftsländern des Westbalkans wie Mazedonien, Kosovo, Kroatien und Serbien (insgesamt etwa 1.100), Irak (etwa 460) und Afghanistan (etwa 260).

Die Geschäftsentwicklung der Asylverfahren im Überblick:


Asylverfahren - Neueingänge in den letzten fünf Jahren

(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Hauptsacheverfahren

Eilverfahren

Gesamt

2012

664

346

1.010

2013

732

368

1.100

2014

984

692

1.676

2015

1.307

1.137

2.444

2016

4.561

1.506

6.067

Auch um die Bearbeitung der in den vielen anderen Sachgebieten des Verwaltungsgerichts eingegangenen Verfahren nicht ins Hintertreffen geraten zu lassen, hat das Verwaltungsgericht Münster auf diese Entwicklung mit verschiedenen organisatorischen Maßnahmen reagiert: Wegen der Zunahme der Verfahren syrischer Flüchtlinge ab Mitte des Jahres 2016 hatte das für die Geschäftsverteilung zuständige Präsidium des Gerichts bereits zum 1. November 2016 die Verteilung der neu eingehenden Klagen syrischer Asylsuchenden auf drei Kammern beschlossen. Seit dem 1. Januar 2017 sind hiermit sechs der zehn Kammern des Gerichts betraut. Hinzu kommt eine neu gebildete Kammer, die ausschließlich mit Verfahren syrischer Asylbewerber befasst ist.

Trotz der außerordentlich vielen Neueingänge konnte die Dauer der Verfahren weiter verkürzt werden, nämlich auf durchschnittlich 8,4 Monate in den Klageverfahren und auf nur noch durchschnittlich 0,8 Monate in den Eilverfahren. Dieses Ergebnis konnte auch dadurch erreicht werden, dass dem Verwaltungsgericht Münster nach entsprechender Bewilligung durch den Haushaltsgesetzgeber von der nordrhein-westfälischen Landesregierung wegen der starken Zunahme der Asylverfahren seit Beginn der Flüchtlingswelle bislang fünf zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter sowie vier befristete Stellen für den Unterstützungsbereich zugewiesen worden sind.

Die Entwicklung der Verfahrensdauer im Überblick:

Entwicklung der Verfahrensdauerin den letzten fünf Jahren (in Monaten)

(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Hauptsacheverfahren

Eilverfahren

2012

9,6

1,0

2013

9,3

1,1

2014

9,8

1,0

2015

9,9

1,0

2016

8,4

0,8

In den Asylverfahren liegt die Verfahrensdauer sogar noch darunter. So betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer in den für eine zügige Entscheidung in Fällen offensichtlicher Unbegründetheit wichtigen Eilverfahren 0,6 Monate, in den Klageverfahren 7,0 Monate.

Angesichts der hohen Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch anhängigen Verfahren ist damit zu rechnen, dass das Niveau der Eingänge im Asylbereich weiter hoch bleibt.