Beim Verwaltungsgericht Münster hat sich die Zahl der neu eingegangenen Asylverfahren im Jahr 2017 erneut stark erhöht. Während 2016 insgesamt 6.067 Klagen und Eilanträge von Asylsuchenden eingegangen waren, waren im Jahr 2017 insgesamt 7.568 neue Asylverfahren zu verzeichnen. Damit betrug der Anteil der Asylverfahren an den Neueingängen von insgesamt 9.806 annähernd 80 %.

Die Geschäftsentwicklung der Asylverfahren im Überblick:

Asylverfahren

 

Geschäftsentwicklung in den letzten fünf Jahren

 

(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Eingänge

Erledigungen

Anhang am Jahresende

2013

1.100

1.002

674

2014

1.676

1.383

965

2015

2.444

2.442

964

2016

6.067

3.642

3.389

2017

7.568

6.040

4.917

 

Die allgemeine Geschäftsentwicklung (einschließlich Asylverfahren) im Überblick:

Geschäftsentwicklung in den letzten fünf Jahren

(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Eingänge

Erledigungen

Anhang am Jahresende

2013

5.528

5.231

2.508

2014

4.067

4.010

2.565

2015

4.372

4.668

2.269

2016

8.252

5.767

4.754

2017

9.806

7.982

6.578

Den größten Anteil an den Neueingängen im Bereich des Asylrechts hatten Flüchtlinge aus Syrien (1.104 Verfahren). Daneben betrafen die neu eingegangenen Verfahren Asylsuchende aus einer Vielzahl von Herkunftsländern. Zahlenmäßig ragten hierbei die Herkunftsländer Afghanistan (700), Irak (648) und Aserbaidschan (311) hervor.

Gemessen an der erneut außerordentlich hohen Eingangszahl von insgesamt 9.806 Verfahren  konnte die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren mit 6.578 auf einem relativ niedrigen Niveau gehalten werden. Hiervon hatte die Verstärkung des Personals einen hohen Anteil. Wegen des starken Anstiegs der Asylverfahren seit Beginn der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 sind dem Verwaltungsgericht Münster bislang fünf zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter sowie fünf befristete Stellen für den Unterstützungsbereich zugewiesen worden, die zum Teil mit aus anderen Gerichtsbarkeiten abgeordneten Beschäftigten besetzt worden sind. Die hohe Zahl der Erledigungen von insgesamt 7.982 Verfahren wurde dadurch begünstigt, dass das Verwaltungsgericht Münster nach wie vor den Klagen syrischer Asylsuchender auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen der allgemeinen Situation in Syrien stattgibt. So konnten im Jahr 2017 insgesamt 3.452 Verfahren syrischer Asylsuchender - anders als die Verfahren von Asylsuchenden aus vielen anderen Herkunftsländern im Einverständnis der Beteiligten oft ohne mündliche Verhandlung - abgeschlossen werden, sodass am Ende des Jahres nur noch 210 Verfahren anhängig waren und die im Jahr 2016 gebildete, ausschließlich für Verfahren syrischer Flüchtlinge zuständige, Kammer wieder aufgelöst werden konnte.

Mit Hilfe der bisherigen Personalverstärkung sowie durch weitere organisatorische Maßnahmen gelang es dem Gericht auch, trotz der außerordentlich vielen Neueingänge die Bearbeitung der in den vielen anderen Sachgebieten des Verwaltungsgerichts eingegangenen Verfahren nicht ins Hintertreffen geraten zu lassen. Was die Eingänge in diesen Sachgebieten anging, fielen Verfahren wegen Windkraftanlagen sowie Verfahren aus dem Baurecht, dem Polizei- und Ordnungsrecht, dem Beamtenrecht, dem Abgabenrecht, dem Sozialrecht und dem allgemeinen Ausländerrecht besonders ins Gewicht. Insgesamt erreichte das Gericht, die Dauer der Klageverfahren weiter zu verkürzen, nämlich auf durchschnittlich 7,7 Monate, und die Dauer der Eilverfahren auf einem in etwa gleichbleibenden Niveau zu halten.

Die Entwicklung der Verfahrensdauer im Überblick:

Entwicklung der Verfahrensdauer in den letzten fünf Jahren (in Monaten)

(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Hauptsacheverfahren

Eilverfahren

2013

9,3

1,1

2014

9,8

1,0

2015

9,9

1,0

2016

8,4

0,8

2017

7,7

1,0

In den Asylverfahren liegt die Verfahrensdauer sogar noch darunter. So betrug die durchschnittliche Dauer in den für eine zügige Entscheidung in Fällen offensichtlicher Unbegründetheit wichtigen Eilverfahren 0,8 Monate, in den Klageverfahren 7,1 Monate.

Auch wenn beim Verwaltungsgericht Münster seit Beginn des Jahres 2018 ein Rückgang der Neueingänge im Bereich der Asylverfahren, zu verzeichnen ist, wird das Gericht voraussichtlich auch in den nächsten Jahren in großem Umfang mit dem weiteren Abbau der in hoher Zahl anhängig gewordenen Asylverfahren befasst sein.