Das Verwaltungsgericht Münster ist nach den durch die Corona-Pandemie bedingten Beschränkungen der letzten Wochen zu seinem regulären Dienstbetrieb zurückgekehrt und nimmt auch seinen Sitzungsbetrieb schrittweise wieder auf.

Um den Gesundheitsschutz aller im Gerichtsgebäude anwesenden Personen unter Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu gewährleisten, gelten bis auf weiteres folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Der Einlass ins Gebäude wird vom Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes abhängig gemacht. Dieser ist auch im Wartebereich zu tragen.
  • Um zu vermeiden, dass es im Wartebereich vor den Sitzungssälen zu unzuträglichen Personenansammlungen kommt, ist ein Einlass ins Gerichtsgebäude erst 10 Minuten vor Beginn der Sitzung möglich.
  • Verfahrensbeteiligte und Besucher des Gerichts sollen vor Betreten des Gerichts eine Selbstauskunft zum Zwecke der Gefährdungsbeurteilung abgeben; zur Vermeidung von Wartezeiten wird darum gebeten, das entsprechende Formular nach Möglichkeit von der hiesigen Internetseite herunterzuladen und ausgefüllt mitzubringen.
  • Die Sitzungssäle verfügen bis auf weiteres nur noch über sehr reduzierte Kapazitäten für Besucher von Sitzungen. Besucher werden daher gebeten anzugeben, an welcher Verhandlung sie teilnehmen möchten. Ist das vorhandene Sitzplatzkontingent im betreffenden Sitzungssaal ausgeschöpft, wird der Einlass verwehrt.
  • Um den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Verfahrensbeteiligten einhalten zu können, ist es erforderlich, dass die Anzahl der Teilnehmer von jeder Beteiligtenseite auf das erforderliche Minimum begrenzt wird.
  • Akteneinsicht wird im Eingangsbereich gewährt.

Das Gericht bittet um Verständnis für die mit den vorstehend aufgeführten Schutzmaßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten, hält diese jedoch für erforderlich, um dem ihm obliegenden Rechtsprechungsauftrag auch weiterhin nachkommen zu können.