Mit Wirkung zum 1. September 2021 ist die bisherige Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Münster, Elisabeth Rapsch, zur neuen Präsidentin des Gerichts ernannt worden. Herr Justizminister Biesenbach händigte ihr am 25. August 2021 in Düsseldorf die Urkunde hierüber aus.

Elisabeth Rapsch wurde 1960 in Heiden im Kreis Borken geboren. Sie begann nach dem Abitur 1978 ihr Studium der Rechtswissenschaften in Münster und legte 1983 die erste und 1986 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Ihre richterliche Laufbahn begann sie am 1. Januar 1987 in der Sozialgerichtsbarkeit. 1988 wechselte sie zum Verwaltungsgericht Münster, wo sie 1990 zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt wurde. Zwischenzeitlich war sie für ein Jahr bei der Stadtverwaltung Hamm tätig. 1999 wurde sie zur Richterin am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ernannt. Seit 2007 war Elisabeth Rapsch Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Münster und Vorsitzende der im Wesentlichen mit dem Gebühren-, Umwelt-und Asylrecht befassten 7. Kammer. Nunmehr tritt sie die Nachfolge des zum 31. August 2021 in den Ruhestand getretenen Manfred Koopmann an und übernimmt den Vorsitz der unter anderem mit dem Kommunalrecht, dem Schulrecht, dem Staatsorganisationsrecht und dem Polizei- und Ordnungsrecht befassten 1. Kammer des Gerichts.

„Ich übernehme ein gut aufgestelltes Gericht“, stellte Elisabeth Rapsch bei der Amtsübernahme fest, „das Gerichtsgebäude ist seit kurzem aufs Beste saniert, die in den letzten Jahren durch die sprunghaft gestiegene Zahl von Asylverfahren entstandenen Herausforderungen hat das Gericht auch durch den Einsatz von Kolleginnen und Kollegen aus anderen Gerichtsbarkeiten bislang gut bewältigt. Für die Zukunft habe ich mir vorgenommen, den Blick verstärkt auf die Serviceeinheiten des Gerichts zu richten, die durch die weiterhin hohe Zahl der Asylverfahren und der Verfahren aus dem Infektionsschutzrecht sowie durch die kürzlich flächendeckend eingeführte elektronische Akte besonders vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt sind. Hier möchte ich mich in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Personalrat insbesondere dem Projekt widmen, auch in den Servicebereichen des Gerichts verstärkt die Nutzung der Heim-Telearbeit zu ermöglichen. Hier sehe ich die Chance, durch mehr Flexibilität bei der Organisation der Arbeit eine größere Verantwortung und damit letztlich auch eine größere Zufriedenheit der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen. Bei alldem darf selbstverständlich nicht die originäre Aufgabe des Gerichts aus dem Blick verloren gehen, zügigen und qualitätvollen Rechtsschutz zu gewähren. Hierfür sehe ich das Gericht gut gerüstet. Auch wenn es sehr bedauerlich ist, dass uns zum Jahresende die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Gerichtsbarkeiten wieder verlassen werden, weiß ich, dass das Gericht über ein hoch motiviertes Stammpersonal verfügt, das die Rechtsprechungsaufgaben weiterhin gut bewältigen wird.“