Beim Verwaltungsgericht Münster ist die Einführung der elektronischen Akte für die Bearbeitung der neuen Verfahren nunmehr abgeschlossen. Seit Beginn des Jahres 2021 wurden alle Kammern des Gerichts schrittweise auf die Verfahrensbearbeitung anhand der sogenannten eAkte umgestellt. Seitdem werden alle neu eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch geführt. Bereits zuvor anhängige Verfahren werden in Papierform weitergeführt. Damit besteht beim Verwaltungsgericht Münster jetzt die digitale Infrastruktur, um elektronisch eingehende Klagen, Anträge, Schriftsätze und sonstige Dokumente ohne „Medienbruch“ zu bearbeiten. Die Zahl dieser Eingänge wird zukünftig deutlich zunehmen. So sind ab dem 1. Januar 2022 die Anwaltschaft sowie die Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet, Dokumente bei Gericht – unter Beachtung der hierfür maßgeblichen Vorschriften - ausschließlich elektronisch einzureichen.

Neu ist auch, dass beim Verwaltungsgericht Münster nunmehr die Möglichkeit besteht, mündliche Verhandlungen online per Video-Konferenz durchzuführen. Die Verhandlungen finden in einem sogenannten virtuellen Meetingroom statt, zu dem die Prozessbeteiligten dann Zugriff über ihren Internetbrowser erhalten. Hierfür ist ein besonderer Sitzungssaal eingerichtet und mit der erforderlichen Technik ausgestattet worden. Soweit die Verhandlungen öffentlich sind, besteht auch hier die Möglichkeit, sie im Sitzungssaal zu verfolgen.