Die 2. Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster hat zwei Polizistinnen, die im Jahr 2020 in Gevelsberg bei einem Schusswechsel den Tatort und unter Beschuss geratene Kollegen verließen, wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Damit hat das Gericht nach mündlicher Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung am heutigen Tag auf die schwerste Disziplinarmaßnahme erkannt.
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor; mit ihr ist innerhalb der nächsten fünf Wochen zu rechnen.
In einem strafgerichtlichen Verfahren hatte das Amtsgericht Schwelm die beiden Polizistinnen wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen für schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt (Urteil vom 16. November 2021, Az.: 59 Ls - 500 Js 551/20 - 25/20). Später hatte das Landgericht Hagen auf die Berufung der Polizistinnen hin die Freiheitsstrafen auf vier Monate unter Aussetzung der Vollstreckung auf Bewährung herabgesetzt (Urteil vom 5. Oktober 2022, Az.: 45 Ns 500 Js 551/20 - 4/22).
Die heute ergangenen disziplinarrechtlichen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht – nach Zugang der schriftlichen Urteilsgründe – binnen Monatsfrist die Berufung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu.
Aktenzeichen: 20 K 3270/25.O und 20 K 3271/25.O
