Im Jahr 2025 ist die Zahl der neu bei dem Verwaltungsgericht Münster eingehenden Verfahren erneut stark gestiegen. Sie betrug insgesamt 6.467 und lag damit gut 19 Prozent über dem bereits hohen Wert des Jahres 2024. Damit bewegt sich die Eingangsbelastung des Gerichts nach zwischenzeitlicher Erholung wieder in die Richtung der besonders eingangsstarken Zeit der Corona-Pandemie. Beamtenrechtliche Besoldungsklagen sowie Klagen aus dem Staatsangehörigkeitsrecht, häufig gerichtet auf die Einbürgerung, bildeten zwei thematische Schwerpunkte dieser Entwicklung.

 

 

Die allgemeine Geschäftsentwicklung (klassische und Asylverfahren):

 

 

Geschäftsent-
wicklung
in den letzten

fünf Jahren

 

(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Eingänge

Erledigungen

Anhang am
Jahresende

2021

6.938

4.231

7.218

2022

4.751

5.805

6.164

2023

4.361

6.520

4.005

2024

5.428

4.798

4.635

2025

6.467

5.052

6.049

 

 

Die – in den oben genannten Zahlen enthaltene – Zahl der neu eingehenden Asylverfahren legte ebenfalls abermals zu. Insgesamt nahmen Asylsuchende im Jahr 2025 in 3.067 Fällen Rechtsschutz (Klagen und Eilanträge) in Anspruch. Das entspricht einer Steigerung von fast 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023 sowie 85 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021.

 

 

Die Geschäftsentwicklung der Asylverfahren:

 

 

Geschäftsent-
wicklung Asyl
in den letzten

fünf Jahren

 

(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Eingänge

Erledigungen

Anhang am
Jahresende

2021

1.652

2.013

2.259

2022

2.196

2.284

2.171

2023

2.055

2.257

1.969

2024

2.923

2.637

2.255

2025

3.067

2.359

2.962

 

 

Dabei entwickelte sich die allgemeine Erledigungsleistung am Verwaltungsgericht Münster positiv: 2025 konnten 5.052 und damit fünf Prozent mehr Verfahren abgeschlossen werden als noch 2024. Hierzu trug im vergangenen Jahr bereits die Einrichtung einer auf das Asylrecht spezialisierten Kammer bei.

 

Wie auch in den Vorjahren verteilt sich die Gesamtzahl von 6.049 der am Ende des Jahres 2025 anhängigen Verfahren des Gerichts etwa zur Hälfte auf die Bereiche des Asylrechts und auf die sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Sachgebiete, wie zum Beispiel das Baurecht, das Gewerberecht, das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Kommunalrecht.

 

Positiv hat sich im vergangenen Jahr die durchschnittliche Dauer der Verfahren in den sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten entwickelt: Nach einem zwischenzeitlichen Anstieg dauerte es 2025 wieder durchschnittlich weniger als ein Jahr (11,5 Monate), bis ein Klageverfahren abgeschlossen wurde. Auch die Bearbeitungszeit von Eilverfahren konnte hier weiter gesenkt werden. Sie beträgt nur noch durchschnittlich 1,3 Monate und unterstreicht den Anspruch des Gerichts, in für die Beteiligten dringenden Angelegenheiten effektiven Rechtsschutz besonders zeitnah zu gewähren.

 

 

Die Entwicklung der Verfahrensdauer in den sogenannten klassischen Rechtsgebieten:

Entwicklung der Verfahrensdauer

in den letzten fünf Jahren (in Monaten)


(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Hauptsacheverfahren

Eilverfahren

2021

11,6

1,7

2022

10,0

2,0

2023

11,9

1,9

2024

13,6

1,4

2025

11,5

1,3

 

 

Die durchschnittliche Dauer der asylrechtlichen Verfahren beim Verwaltungsgericht Münster blieb 2025 nahezu konstant. Sie beträgt in Hauptsacheverfahren nunmehr 14,6 Monate und in Eilverfahren 0,5 Monate.

 

 

Die Entwicklung der Dauer der Asylverfahren:

Entwicklung der Verfahrensdauer Asyl

in den letzten fünf Jahren (in Monaten)


(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Hauptsacheverfahren

Eilverfahren

2021

23,3

0,7

2022

17,4

0,5

2023

16,7

0,5

2024

14,4

0,4

2025

14,6

0,5

 

 

 

Zu Beginn des Jahres 2026 hat der Haushaltsgesetzgeber dem Verwaltungsgericht Münster zwei neue Richterstellen zugebilligt, sodass zum 1. Januar die neu geschaffene 11. Kammer des Gerichts ihre Arbeit aufnehmen konnte. Hierbei handelt es sich um eine auf das Asylrecht spezialisierte Kammer, die Asylverfahren von Personen mit den Herkunftsländern Iran, Sri Lanka und Afghanistan bearbeitet. Die 2024 eingeführte teilweise landesweite Konzentration von Asylverfahren nach Herkunftsländern bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Münster ist nach dieser Regelung weiterhin für Asylverfahren aus ganz Nordrhein-Westfalen betreffend die Länder Bangladesch, Myanmar und Sri Lanka zuständig. Mit Blick auf die Zukunft erwartet die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Elisabeth Rapsch, die Ende Mai 2026 in den Ruhestand tritt, für das laufende Jahr weiterhin insgesamt hohe Eingangszahlen. Änderungen im Asylrecht durch die im Juni 2026 in Kraft tretende grundlegende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werden die Arbeit der zum Jahreswechsel 43 Richterinnen und Richter und 48 weiteren Beschäftigten des Gerichts in der zweiten Jahreshälfte maßgeblich prägen.