Mit Ablauf des Monats Juni tritt der langjährige Vorsitzende Richter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster, Dr. Andreas Middeke, wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand.
Der 1960 in Münster geborene Dr. Middeke begann seine richterliche Laufbahn 1994 am Verwaltungsgericht Arnsberg und wechselte 2001 zum Verwaltungsgericht Münster. Neben seiner Tätigkeit in verschiedenen Kammern des Gerichts sowie als Dezernent in der Gerichtsverwaltung war er seit 2004 Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht an der Katholischen Hochschule in Münster. Gleichzeitig war er auch langjährig Mitglied des Justizprüfungsamtes und Referent an der Justizakademie des Landes.
Am 1. Oktober 2012 wurde Dr. Middeke zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ernannt. In seiner neuen Funktion übernahm er zunächst den Vorsitz der unter anderem mit dem Beamtenrecht, Wehrpflichtrecht und Wohngeldrecht befassten 5. Kammer. Zum 1. November 2013 wechselte Dr. Middeke in die 2. Kammer des Gerichts, als deren Vorsitzender er in der Folgezeit für baurechtliche und denkmalrechtliche Streitigkeiten in Münster zuständig war und dieses Rechtsgebiet über mehr als zwölf Jahre für die Stadt maßgeblich prägte. Ein besonderes Anliegen war es Dr. Middeke dabei, im Gespräch mit den Beteiligten – gerne auf Ortsterminen unter dem unmittelbaren Eindruck des Gesehenen – vermittelnde Lösungen zu erarbeiten.
„Ein guter Kompromiss ist allemal besser als ein Urteil, bei dem eine Partei verliert“, resümiert Dr. Middeke, in dessen Zeit als Kammervorsitzender zahlreiche Entscheidungen in baurechtlichen Nachbar- und bauordnungsrechtlichen Streitigkeiten fallen, nicht zuletzt die erstinstanzlichen Urteile zum Hafenmarkt und zum Prozessionsweg an der B 51 als Denkmal.
