Die folgende Zusammenstellung enthält – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts, die im April 2025 vorgesehen sind.

 

Die einzelnen Hinweise geben den jeweiligen Sachverhalt nicht vollständig wieder, sie bieten nur Anhaltspunkte für den Gegenstand des betreffenden Verfahrens.

  

Dienstag, 1. April 2025, 09:30 Uhr, Saal IV

Aktenzeichen: 1 K 2756/22

M. ./. Kreis Coesfeld

Jagdrecht

 

Der aus dem Kreis Coesfeld stammende Kläger begehrt von dem Beklagten die (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheines. Einen entsprechenden Antrag des Klägers lehnte der Beklagte im September 2022 ab. Zur Begründung gab er im Wesentlichen an, der Kläger besitze nicht die zur Erteilung des Jagdscheines erforderliche Zuverlässigkeit. Im Jahr 2020 habe er nachts mit seinem PKW frontal und ungebremst eine Hauswand durchbrochen, als er – nach dem Unfallaufnahmebericht der Polizei – von der Jagd zurückgekommen sei. Es seien beim Kläger Alkoholwerte zwischen 1,39 und 1,69 Promille festgestellt worden. Nach dem Unfall habe dieser aus dem Kofferraum seines Fahrzeugs eine in einem Waffentransportkoffer verstaute Waffe entnommen und in einem Buswartehäuschen in der Nähe abgestellt. Der Kläger sei jagdrechtlich unzuverlässig und besitze nicht die persönliche Eignung nach dem Waffengesetz.

 

 

Mittwoch, 9. April 2025, 11:30 Uhr, Saal I

Aktenzeichen: 3 K 1794/22

D. ./. Land Nordrhein-Westfalen

Steuern

 

Die in Münster ansässige Klägerin ist in der Aus- und Fortbildung im Bereich daoistischer Praxis tätig. Sie wehrt sich gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die Umsatzsteuerbefreiung für die von ihr angebotene Ausbildung zum anerkannten Qigong-Kursleiter und die Ausbildung zum Qigong-Lehrer. Zur Begründung seiner Ablehnung führte der Beklagte im Wesentlichen aus, die Klägerin habe erforderliche Nachweise zu Inhalten und Umfang ihrer Ausbildungsgänge nicht erbracht und nicht dargelegt, dass die Kurse ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereiteten, für dessen Ausübung spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten notwendig seien.

 

 

Dienstag, 29. April 2025, 10:00 Uhr, Saal III

Aktenzeichen: 2 K 2288/23

D. ./. Kreis Steinfurt

Baurecht – Fortsetzungstermin

 

Der Kläger ist Eigentümer eines Wohngrundstücks in Neuenkirchen. Er wendet sich gegen einen Bauvorbescheid, mit dem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines benachbarten Molkereibetriebs festgestellt wurde. Dieser soll unter anderem um ein Hochregallager mit Versand, Dispo, Brücke, Sprinklerzentrale, Trafo und 10kV (Kilovolt) Übergabestation erweitert werden. Zur Begründung macht der Kläger im Wesentlichen geltend, dass das Vorhaben gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoße. So gingen von dem Vorhaben unzumutbare Geräuschimmissionen aus. Zudem komme ihm eine erdrückende Wirkung im Hinblick auf sein Wohnhaus zu.