Die folgende Zusammenstellung enthält – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts, die im Mai 2025 vorgesehen sind.
Die einzelnen Hinweise geben den jeweiligen Sachverhalt nicht vollständig wieder, sie bieten nur Anhaltspunkte für den Gegenstand des betreffenden Verfahrens.
Donnerstag, 15. Mai 2025, 09:30 Uhr, Saal IV
Aktenzeichen: 7 K 418/24
S. ./. Stadt Dülmen
Abfallbeseitigungsrecht
Der aus Dülmen stammende Kläger wehrt sich mit seiner Klage gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt, in der ihm diese Anfang 2024 aufgegeben hat, seine Abfallgefäße zur Müllabfuhr nicht mehr wie – seinen Angaben nach in den 40 Jahren – zuvor direkt an seiner Wohnanschrift, sondern etwa 80 Meter entfernt unmittelbar an einer Landstraße zur Abfuhr bereitzustellen. Zur Begründung führte die beklagte Stadt aus, die für die Entsorgung zuständige Firma habe sie informiert, dass ihre Müllfahrzeuge anderenfalls einen im Besitz der Stadt stehenden Weg über eine Strecke von ca. 78 Metern rückwärts befahren und rückwärts wieder auf die Landstraße stoßen müssten. Die Abfallentsorgungssatzung der Stadt sehe vor, dass diese berechtigt sei, den Standort der Abfallbehälter zu bestimmen, sofern im Einzelfall Schwierigkeiten aufträten. Das Rollen eines Müllgefäßes für eine Strecke von – wie hier – etwa 80 Metern sei einer Bürgerin bzw. einem Bürger zumutbar.