Die folgende Zusammenstellung enthält – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts, die im Oktober 2026 vorgesehen sind.
Die einzelnen Hinweise geben den jeweiligen Sachverhalt nicht vollständig wieder, sie bieten nur Anhaltspunkte für den Gegenstand des betreffenden Verfahrens.
Freitag, den 2. Oktober 2026, 9.30 Uhr, Saal I
Aktenzeichen: 1 K 49/22
- ./. Stadt Billerbeck
Hunderecht
Die Klägerin wendet sich gegen die von der Stadt Billerbeck ausgesprochene Rücknahme einer Befreiung von der Maulkorbpflicht und die Untersagung, den früher von ihr gehaltenen Hund der Rasse American Pitbull Terrier außerhalb des befriedeten Besitztums zu führen.
Sie trägt vor, eine Verhaltens- sowie eine Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Coesfeld abgelegt zu haben. Die Beklagte verweist darauf, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sie angewiesen habe, die Maßnahmen gegen die Klägerin anzuordnen. Die Maulkorbbefreiung sei rechtswidrig erteilt worden, da die Klägerin, die den Hund abgemeldet und an eine andere Person in einem anderen Bundesland abgegeben habe, nicht mehr Halterin des Hundes sei. Die Klägerin habe in der Vergangenheit mehrfach gegen Bestimmungen des Landeshundegesetzes verstoßen.
Mittwoch, den 14. Oktober 2026, 13.00 Uhr, Saal I
Aktenzeichen: 3 K 2855/23 u.a.
- u.a. ./. Stadt Ibbenbüren
Erschließungsbeitragsrecht
Die Kläger wenden sich als Eigentümer von Grundstücken einer Straße im Stadtgebiet der Beklagten gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag. Sie tragen vor, bei der Maßnahme handele es sich nicht um eine Erschließung, sondern um einen reinen Straßenausbau. Bereits im Jahr 1955 seien Anlieger zu Beiträgen herangezogen worden. Auch sei die Straße seit mindestens 40 Jahren asphaltiert. Die Beklagte trägt vor, die Straße sei durch den im Jahr 2023 abgerechneten Ausbau erstmals endgültig hergestellt worden. Für Fahrbahn, Beleuchtung, Grünanlagen, Straßenentwässerung und den Grunderwerb sei ein Erschließungsaufwand von 438.736,14 Euro entstanden, von dem 90% auf die Anwohner umzulegen seien.
