Die folgende Zusammenstellung enthält – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts, die im Februar 2026 vorgesehen sind.
Die einzelnen Hinweise geben den jeweiligen Sachverhalt nicht vollständig wieder, sie bieten nur Anhaltspunkte für den Gegenstand des betreffenden Verfahrens.
Dienstag, 24. Februar 2026, 11:00 Uhr, Saal II
Aktenzeichen: 4 K 1748/23
- ./. Land Nordrhein-Westfalen
Beamtenrecht – Dienstunfall
Der Kläger aus dem Kreis Warendorf steht als verbeamteter Lehrer im Dienst des beklagten Landes. Er begehrt mit seiner Klage die Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall.
Der Kläger trägt zur Begründung vor, Ende des Jahres 2022 als einer von acht betreuenden Lehrern an einer Klassenfahrt mit ca. 80 Schülerinnen und Schülern nach Berlin teilgenommen zu haben. Dabei sei er der Gefahr einer Covid-19-Erkrankung besonders ausgesetzt gewesen. Kurz nach Ende der Klassenfahrt sei bei ihm eine Infektion mit dem Virus nachgewiesen worden. Der Zeitpunkt der Infektion habe im Reisezeitraum und damit in der Dienstzeit des Lehrers gelegen. Das beklagte Land begründet seine Ablehnung damit, dass eine Infektion mit dem Coronavirus nur dann als Dienstunfall anerkannt werden könne, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten sei. Der Kläger habe jedoch nicht nachweisen können, dass er sich tatsächlich auf der Klassenfahrt angesteckt habe. Dort sei es nicht zu einem größeren Infektionsgeschehen gekommen.
