Die folgende Zusammenstellung enthält – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts, die im Mai 2026 vorgesehen sind.

 

Die einzelnen Hinweise geben den jeweiligen Sachverhalt nicht vollständig wieder, sie bieten nur Anhaltspunkte für den Gegenstand des betreffenden Verfahrens.

 

 

Donnerstag, den 7. Mai 2026, 10:30 Uhr, Saal I

Aktenzeichen: 4 K 1635/23

  1. ./. Stadt Tecklenburg

 

Übernahme von Schülerfahrkosten

 

Die Kläger sind Schüler aus dem Kreis Steinfurt. Sie begehren mit ihrer gegen den Schulträger gerichteten Klage den Ersatz von Taxikosten als Schülerfahrkosten, die im Schuljahr 2023/2024 für ihre Beförderung mit dem Taxi zur und von der Schule angefallen sind.

 

Die beklagte Stadt hatte den Klägern in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 tatsächlich angefallene Taxikosten erstattet. Dass sie den Anspruch für das Schuljahr 2023/2024 nunmehr abgelehnt hat, begründet sie damit, dass die vorrangig in Betracht zu ziehende wirtschaftlichste Art der Beförderung die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sei. Dies sei den Klägern auch zumutbar. Taxikosten würden nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erstattet. Die gesundheitlichen Umstände der Kläger erfüllten diese rechtlichen Anforderungen nicht. Aus diesem Grund sei die Kostenerstattung bereits in den Vorjahren rechtswidrig gewesen, wobei auf eine Rückforderung verzichtet werde.

 

Die Kläger tragen zur Begründung vor, dass ihnen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr nicht zumutbar sei. Eine Beförderung durch ihre Eltern komme ebenfalls nicht in Betracht. Es liege ein besonders begründeter Ausnahmefall vor, der einen Anspruch auf eine Wegstreckenentschädigung in Höhe der tatsächlich entstandenen Taxikosten rechtfertige.