Die folgende Zusammenstellung enthält – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts, die im Juni 2026 vorgesehen sind.
Die einzelnen Hinweise geben den jeweiligen Sachverhalt nicht vollständig wieder, sie bieten nur Anhaltspunkte für den Gegenstand des betreffenden Verfahrens.
Dienstag, den 7. Juli 2026, 14:00 Uhr, Saal III
Aktenzeichen: 2 K 1158/24 u.a.
- ./. Stadt Emsdetten
Baurecht
Die Kläger sind Nachbarn des im Eigentum der Beklagten stehenden Hofes Deitmar in Emsdetten. Sie wenden sich mit zwei Klagen gegen die Genehmigung des Umbaus eines Musikpavillons und die Genehmigung zur Errichtung einer Veranstaltungsfläche für Schützenfeste in den Parkanlagen des Hofes. Durch die Maßnahmen befürchten sie unzumutbare (Geräusch-)Auswirkungen für ihr Grundstück.
Dienstag, den 14. Juli 2026, 10:00 Uhr, Saal I ! Der Termin wurde aufgehoben!
Aktenzeichen: 9 K 3246/25
- ./. Stadt Münster
Gesundheitsrecht
Die Klägerin bewarb in einem Auftritt in den sozialen Medien unter anderem die Durchführung von Hyaluronsäurebehandlungen im Stadtgebiet der Beklagten. Dies untersagte ihr die Stadt mit Blick auf mögliche gesundheitliche Schädigungen und führte zur Begründung aus, die genannten Tätigkeiten stellten eine – erlaubnispflichtige – Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar. Die Klägerin sei aber weder als Ärztin noch als Heilpraktikerin in Münster gemeldet.
Dienstag, den 21. Juli 2026, 10:00 Uhr, Saal III ! Termin aktualisiert !
Aktenzeichen: 2 K 412/24
A. GmbH ./. Kreis Steinfurt, beigeladen: F. GmbH & Co. KG
Baurecht
Die Kläger, eine Privatperson und ein Gewerbebetrieb, wenden sich gegen die der Beigeladenen 2023 erteilte Baugenehmigung für ein Krematorium auf einem benachbarten Grundstück in Ochtrup. Sie tragen unter anderem vor, die widerstreitenden Nutzungen ihrer Grundstücke sowie weiterer Industrie- und Handwerksbetriebe in der Nachbarschaft seien im Hinblick auf das Krematorium nicht hinreichend abgewogen worden.
Im Juni vergangenen Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der die Errichtung des Krematoriums planerisch absichernde Bebauungsplan wirksam sei (Aktenzeichen 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE).
