Die folgende Zusammenstellung enthält – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts, die im September 2026 vorgesehen sind.

 

Die einzelnen Hinweise geben den jeweiligen Sachverhalt nicht vollständig wieder, sie bieten nur Anhaltspunkte für den Gegenstand des betreffenden Verfahrens.

 

 

Donnerstag, den 3. September 2026, 14:30 Uhr, Saal IV

Aktenzeichen: 3 K 338/24 und 3 K 506/24

  1. u.a. ./. Gemeinde Havixbeck

 

Kanalanschlussbeitrag

 

Die Kläger wenden sich als Eigentümer zweier Grundstücke in Havixbeck gegen die Heranziehung ihres jeweiligen Grundstückes zu einem Kanalanschlussbeitrag. Sie tragen vor, die fraglichen Grundstücke seien durch die Änderung des zugrunde liegenden Bebauungsplans aus einem ehemaligen Flurstück gebildet worden, für das in der Vergangenheit bereits ein Kanalanschlussbeitrag gezahlt worden sei. Eine solche Doppelveranlagung sei unzulässig.

 

Die Beklagte trägt vor, es sei eine Nachveranlagung durchzuführen, da sich die bauliche Nutzung des Grundstückes durch die nunmehr vorhandenen weiteren Bebauungsmöglichkeiten erhöhe. Die jetzt abgerechneten Wohneinheiten lägen außerhalb der seinerzeit abgerechneten Grundstücksfläche.

 

 

 

Mittwoch, den 9. September 2026, 11:00 Uhr, Saal I

Aktenzeichen: 3 K 888/24

  1. ./. Gemeinde Heiden

 

Hundesteuerrecht

 

Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe der ihr gegenüber von der Beklagten festgesetzten Hundesteuer. Sie trägt vor, ihre beiden Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier seien zu Unrecht als gefährliche Hunde mit dem erhöhten Hundesteuersatz von 720,- Euro pro Jahr (360,- Euro pro Jahr und Hund bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden) behandelt worden. Es sei nicht erkennbar, weshalb bereits für Hundewelpen bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat Steuern in gleicher Höhe wie für ausgewachsene Hunde fällig würden. Zudem seien in der Vergangenheit zu Unrecht Vorfälle in die Beißstatistik aufgenommen worden, die die tatsächliche Auffälligkeit der Rasse nicht widerspiegelten. Zuchtvorgaben sähen vor, dass American Staffordshire Terrier gerade nicht gesteigert aggressiv sein dürften.