Öffnungszeiten

Zur Gewährleistung eines möglichst reibungslosen Sitzungsbetriebs beim Verwaltungsgericht Münster wird aktuell um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten:

 Zur Vermeidung von Personenansammlungen vor den Sitzungssälen wird gebeten, erst 10 Minuten vor Beginn der Sitzung das   Gerichtsgebäude zu betreten.

 Es wird empfohlen, innerhalb des Gerichtsgebäudes eine medizinische Maske zu tragen.

Um auch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Beteiligten einhalten zu können, wird gebeten, die Anzahl der Teilnehmer von jeder Beteiligtenseite auf das erforderliche Minimum zu begrenzen.

Soweit in der Person eines Beteiligten, (Prozess-) Bevollmächtigten, Beistandes, Dolmetschers, Sachverständigen, Zeugen oder eines ehrenamtlichen Richters besondere Risikofaktoren bzw. Krankheitssymptome vorliegen, wird gebeten, möglichst umgehend mit dem Vorsitzenden bzw. Einzelrichter Kontakt aufzunehmen.

Öffnungszeiten

Die üblichen Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr.


Die Sprech- und Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle sind:

Mo - Mi, Fr: 

von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 

Do:                          

von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und
von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Die Rechtsantragstelle ist trotz des anhaltenden Infektionsgeschehens weiterhin geöffnet, auch wenn empfohlen wird, seine Rechte schriftlich wahrzunehmen. Wer gleichwohl die Rechtsantragstelle nutzen möchte, wird gebeten, zuvor telefonisch unter 0251-597-0 Kontakt aufzunehmen, um einfache Fragen bereits vorab zu klären.

Der Nachtbriefkasten befindet sich beim Haupteingang. Hier können Sie bis 24.00 Uhr am jeweiligen Tag fristwahrend Post für das Verwaltungsgericht einwerfen.

 

Hinweis zu den Eingangskontrollen

Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz eventueller Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.

Waffen und gefährliche Gegenstände (Messer, Scheren, Schlagstöcke u. ä.) dürfen im Gerichtsgebäude nicht mitgeführt werden. Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse werden auf der Gepäckdurchleuchtungsanlage überprüft.


Bereitschaftsdienst

An dienstfreien Werktagen ist in der Zeit von 09:30 bis 12:00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Kontakt/Bereitschaftsdienst.