Der vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Münster beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.
Maßgeblich ist jedoch der in der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.