An dienstfreien Werktagen ist beim Verwaltungsgericht Münster in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Der Bereitschaftsdienst kann nur für besonders dringende Rechtsschutzbegehren in Anspruch genommen werden, bei denen es dem Rechtsschutzsuchenden nicht zugemutet werden kann, den nächsten regulären Werktag abzuwarten.

Im Bereitschaftsdienst nimmt der Bereitschaftsdienstrichter die Aufgaben der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Kammer wahr und trifft erforderlichenfalls die zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Entscheidungen.

Der Bereitschaftsdienst ist im genannten Zeitraum unter der Rufnummer 0251 597 206 erreichbar.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

Der Bereitschaftsdienstrichter befasst sich ausschließlich nach vorheriger telefonischer Absprache mit Rechtsschutzanträgen, einschließlich solcher, die am Vortag nach Dienstschluss übermittelt worden sind. Ohne eine telefonische Benachrichtigung werden schriftliche – hierzu zählen auch elektronisch übermittelte – Anträge im Bereitschaftsdienst nicht bearbeitet.


Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes besteht keine Möglichkeit, Rechtsschutzanträge zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.