Personal ist die wichtigste Ressource der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine planvolle und nachhaltig angelegte Personalentwicklung ist ein zentraler Schlüssel, um aktuellen Herausforderungen zu begegnen und den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Die Maßnahmen und Grundsätze, mit denen die nordrhein-westfälische Verwaltungsgerichtsbarkeit diese Ziele systematisch verfolgt, sind im Personalentwicklungskonzept beschrieben. Das Proberichter- und das Fortbildungskonzept konkretisieren und vertiefen die darin enthaltenen Vorgaben in zwei Teilbereichen.
-
Proberichterkonzept .pdf
-
Fortbildungskonzept .pdf