Im Jahr 2023 konnte beim Verwaltungsgericht Münster die Dauer der asylrechtlichen Hauptsacheverfahren erneut verkürzt werden. Während das Gericht bereits im Jahr 2022 eine erhebliche Verkürzung der Verfahrensdauer im Vergleich zum Vorjahr von durchschnittlich 23,3 Monate auf 17,4 Monate erreichen konnte, sank die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2023 auf nunmehr 16,7 Monate. Auch die Dauer der asylrechtlichen Eilverfahren konnte im Vergleich zu den Jahren 2019 bis 2021 leicht gesenkt werden. Sie betrug im Jahr 2023 – wie im Vorjahr –durchschnittlich etwa zwei Wochen.

 

Die Entwicklung der Dauer der Asylverfahren:

Entwicklung der Verfahrensdauer

in den letzten fünf Jahren (in Monaten)


(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Hauptsacheverfahren

Eilverfahren

2019

17,9

0,8

2020

22,5

0,8

2021

23,3

0,7

2022

17,4

0,5

2023

16,7

0,5

 

Die Zahl der im Jahr 2023 neu eingegangenen asylrechtlichen Klagen und Eilanträgen hat sich mit insgesamt 2.055 Verfahren im Vergleich zu den Vorjahren auf einem im Wesentlichen gleichbleibend hohen Niveau bewegt.

 

Die Geschäftsentwicklung der Asylverfahren:

 

 

 

Geschäftsentwicklung
in den letzten

fünf Jahren

 

(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Eingänge

Erledigungen

Anhang am Jahresende

2019

2.432

3.390

3.290

2020

1.920

2.590

2.620

2021

1.652

2.013

2.259

2022

2.196

2.284

2.171

2023

2.055

2.257

1.969

 

Der Anteil der Asylverfahren an der Gesamtzahl der Verfahren des Gerichts (einschließlich der Verfahren aus den sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Sachgebieten wie zum Beispiel dem Baurecht, dem Gewerberecht, dem Polizei- und Ordnungsrecht oder dem Sozialrecht) lag sowohl bei den Eingängen als auch beim Anhang am Ende des Jahres 2023 bei annähernd 50 %. 

 

Insgesamt hatte das Gericht im Jahr 2023 einen leichten Rückgang der neu eingegangenen Verfahren zu verzeichnen. Die Zahl der Eingänge sank von insgesamt 4.751 im Jahr 2022 auf insgesamt 4.361. Dabei weist die Statistik mit 6.520 eine ungewöhnlich hohe Zahl an Erledigungen aus. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt etwa 3.700 Verfahren von Unternehmen aus der fleischverarbeitenden Industrie auf Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen während der Corona-Pandemie eingegangen waren, von denen im Jahr 2023 etwa 2.000 Verfahren im Hinblick auf Musterverfahren förmlich zum Ruhen gebracht worden sind und statistisch als erledigt gelten. Diese Verfahren sind jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen. Vielmehr sind aus diesem Komplex noch insgesamt etwa 3.500 Verfahren vorhanden.

 

Die allgemeine Geschäftsentwicklung im Überblick:

 

 

Geschäftsentwicklung
in den letzten

fünf Jahren


(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Eingänge

Erledigungen

Anhang am Jahresende

2019

4.629

5.681

5.030

2020

4.211

4.730

4.511

2021

6.938

4.231

7.218

2022

4.751

5.805

6.164

2023

4.361

6.520

4.005

 

Trotz der vielfältigen Herausforderungen konnten die 42 Richterinnen und Richter und 48 Angestellten des Gerichts (darunter eine Reihe von Teilzeitkräften) die durchschnittliche Dauer der Verfahren aus den sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten im Wesentlichen auf dem Niveau der Vorjahre halten.

Die Entwicklung der Verfahrensdauer in den sogenannten klassischen Rechtsgebieten:

Entwicklung der Verfahrensdauer

in den letzten fünf Jahren (in Monaten)


(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Hauptsacheverfahren

Eilverfahren

2019

12,3

1,6

2020

11,6

1,5

2021

11,6

1,7

2022

10,0

2,0

2023

11,9

1,9

 

Insgesamt hat sich der Geschäftsbetrieb des Verwaltungsgerichts Münster in den letzten Jahren vor allem durch die zunehmende Digitalisierung der meisten Abläufe stark verändert. Die 2021 eingeführte elektronische Akte ist längst zum Alltag des Gerichts geworden, Papierakten sind kaum noch vorhanden. Auch sind die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die Aktenbearbeitung nicht nur durch die Richterinnen und Richter, sondern auch durch die Beschäftigten in den Serviceeinheiten ohne weiteres im Home-Office erfolgen kann. Zudem werden mündliche Verhandlungen zunehmend per Video-Konferenz durchgeführt.