Beim Verwaltungsgericht Münster hat sich die Zahl der neu eingegangenen Verfahren im Jahr 2013 um fast ein Viertel gegenüber dem Vorjahr erhöht. Während schon 2012 mit 4.459 Verfahren der stärkste Eingang von Klagen und Eilanträgen seit acht Jahren zu verzeichnen war, erhöhte sich die Zahl der Neueingänge im vergangenen Jahr nochmals auf insgesamt 5.528.
Der Grund für die erneut deutliche Zunahme der Eingangszahlen im Jahr 2013 findet sich hauptsächlich darin, dass bei Gericht - ähnlich wie im Vorjahr - über 1.500 Klagen von Landwirten aus dem Münsterland zu verzeichnen waren, die sich gegen die weitere Kürzung der Direktzahlungen an Agrarbetriebe im Rahmen der Betriebsprämienregelungen gewandt hatten. Daneben gab es aber auch Zuwächse in anderen Bereichen: Zum Beispiel gingen 2013 über 80 Verfahren von Gemeinden aus dem Münsterland ein, die sich unter anderem gegen die Anwendung des Gemeindefinanzierungsgesetzes wenden. Außerdem stieg auch die Zahl der Verfahren wegen kommunaler Steuern (von 92 auf 153). Hierbei haben die Klagen von Automatenaufstellern gegen die Vergnügungssteuer einen hohen Anteil (81 Klagen). Darüber hinaus nahm auch die Zahl der beamtenrechtlichen Klagen und Anträge auf amtsangemessene Besoldung und Mehrarbeitsvergütung stark zu (von 33 auf 148). Zudem stieg die Zahl der Asylverfahren erneut an (von 1.010 auf 1.089). Allerdings gab es auch gegenläufige Entwicklungen: Insbesondere hatte das Gericht Presseberichten zufolge mit einer Flut von Klagen im Zusammenhang mit dem neu eingeführten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter dreijährige Kinder zu rechnen. Gleichwohl ging bislang kein einziges Verfahren aus diesem Komplex ein.
Die allgemeine Geschäftsentwicklung im Überblick:
Geschäftsentwicklung |
Jahr |
Eingänge |
Erledigungen |
Anhang am |
---|---|---|---|---|
|
2009 |
3.775 |
3.800 |
2.297 |
|
2010 |
4.214 |
4.000 |
2.510 |
|
2011 |
3.900 |
3.851 |
2.559 |
(Quelle: IT.NRW) |
2012 |
4.459 |
4.807 |
2.211 |
|
2013 |
5.528 |
5.231 |
2.508 |
Trotz der vielen Neueingänge konnte die Verfahrensdauer wiederum verkürzt werden, rein statistisch betrachtet sogar auf nur noch 6,3 Monate. Fairerweise muss hier jedoch zugestanden werden, dass diese Entwicklung wesentlich dadurch begünstigt wurde, dass die oben erwähnten landwirtschaftlichen Klagen ohne Entscheidung in der Sache kurzfristig erledigt werden konnten, nachdem der Europäische Gerichtshof durch ein Urteil zu Beginn des Jahres die hier streitigen Rechtsfragen geklärt hatte. Ohne Berücksichtigung dieser Verfahren sank die Dauer der Hauptsacheverfahren nach der Erhebung für das letzte Quartal 2013 leicht auf etwa 9,3 Monate.
Die Entwicklung der Verfahrensdauer im Überblick
Entwicklung der Verfahrensdauer in den |
Jahr |
Hauptsacheverfahren |
Eilverfahren |
---|---|---|---|
|
2009 |
10,1 |
1,2 |
|
2010 |
9,5 |
1,0 |
|
2011 |
9,0 |
1,1 |
|
2012 |
9,6 |
1,0 |
(Quelle: IT.NRW) |
2013 |
9,3* |
1,1 |
*nach Erhebung für Oktober bis Dezember 2013