Beim Verwaltungsgericht Münster ist die Zahl der neu eingegangenen Verfahren im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 45 % zurückgegangen. Während 2017 insgesamt 9.806 Klagen und Eilanträge eingegangen waren, waren im Jahr 2018 nur insgesamt 5.340 neue Verfahren zu verzeichnen. Die Eingangszahl für 2018 liegt aber noch deutlich über der des Jahres 2015.

Die allgemeine Geschäftsentwicklung (einschließlich Asylverfahren) im Überblick:

 

Geschäftsentwicklung
in den letzten
fünf Jahren


(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Eingänge

Erledigungen

Anhang am Jahresende

2014

4.067

4.010

2.565

2015

4.372

4.668

2.269

2016

8.252

5.767

4.754

2017

9.806

7.982

6.578

2018

5.340

5.836

6.082

 

Diese Entwicklung ist vor allem auf den starken Rückgang der Asylverfahren zurückzuführen. Nachdem die Flüchtlingswelle im Jahr 2015 das Gericht in den Jahren 2016 und 2017 erreicht und hier zu einem enormen Anstieg der Asylverfahren geführt hatte, ebbt diese Klagewelle nunmehr deutlich ab. Im Bereich des Asylrechts gingen die Neueingänge von 7.568 im Jahr 2017 auf nur noch 3.074 im Jahr 2018 und damit um knapp 60 % zurück.

Die Geschäftsentwicklung der Asylverfahren im Überblick:

Asylverfahren

 

Geschäftsentwicklung
in den letzten
fünf Jahren

 

(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Eingänge

Erledigungen

Anhang am Jahresende

2014

1.676

1.383

965

2015

2.444

2.442

964

2016

6.067

3.642

3.389

2017

7.568

6.040

4.917

2018

3.074

3.743

4.248

 

Der Rückgang der Neueingänge brachte es mit sich, dass im Jahr 2018 deutlich mehr Verfahren abgeschlossen werden konnten als eingegangen waren, sodass der Anhang am Jahresende um etwa 500, im Bereich des Asylrechts sogar um knapp 700 Verfahren, sank. Gleichwohl ist der Bestand an Asylverfahren immer noch etwa viermal so hoch wie in den Jahren 2014 und 2015. Auch wenn der Anteil der Asylverfahren an den Neueingängen von fast 80 % im Jahr 2017 auf nunmehr knapp 60 % gesunken ist, wird das Gericht voraussichtlich noch Jahre brauchen, um diese Verfahren abzuarbeiten.

Die Bearbeitung der außerordentlich hohen Zahl an Verfahren führte dazu, dass sich deren durchschnittliche Dauer, insbesondere die Dauer der Asylverfahren, verlängert hat. Das ist ein Trend, der sich wegen des hohen Anhangs in den Folgejahren eher noch verstärken wird. Während sich die Dauer der Asylverfahren in den Vorjahren nur unwesentlich verändert hatte, ist für das Jahr 2018 in den Hauptsacheverfahren eine Verlängerung von 7,1 Monate im Jahr 2017 auf durchschnittlich 11,7 Monate im Jahr 2018, in Eilverfahren von 0,8 auf 0,9 Monate, zu verzeichnen.

Die Entwicklung der Dauer der Asylverfahren:

 

Entwicklung der Verfahrensdauer
in den letzten fünf Jahren (in Monaten)


(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Hauptsacheverfahren

Eilverfahren

2014

9,4

0,7

2015

8,8

0,8

2016

7,0

0,6

2017

7,1

0,8

2018

11,7

0,9

 

Trotz der hohen Belastung durch Asylverfahren hat ist es dem Gericht allerdings gelungen, die Bearbeitung der in den vielen anderen Sachgebieten des Verwaltungsgerichts eingegangenen Verfahren nicht ins Hintertreffen geraten zu lassen. So ist die Dauer der Verfahren aus den sogenannten klassischen Rechtsgebieten wie etwa dem Baurecht, dem Polizei- und Ordnungsrecht oder dem Sozialrecht nur in relativ geringem Umfang gestiegen, nämlich von 9,7 Monate im Jahr 2017 auf 10,3 Monate im Jahr 2018 in den Hauptsacheverfahren sowie von 1,4 auf 1,5 Monate in den Eilverfahren.

Die Entwicklung der Verfahrensdauer in den sogenannten klassischen Rechtsgebieten:

 

Entwicklung der Verfahrensdauer
in den letzten fünf Jahren (in Monaten)


(Quelle: IT.NRW)

Jahr

Hauptsacheverfahren

Eilverfahren

2014

10,0

1,4

2015

10,6

1,5

2016

10,3

1,3

2017

9,7

1,4

2018

10,3

1,5

 

Das Ergebnis bei Verfahrensanhang und –dauer konnte auch deshalb erreicht werden, weil dem Verwaltungsgericht Münster wegen des starken Anstiegs der Asylverfahren seit Beginn der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 bislang 9 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter sowie 11 befristete Stellen für den Unterstützungsbereich zugewiesen worden waren, die zum Teil mit aus Amts- und Landgerichten, aus der Finanz- und aus der Sozialgerichtsbarkeit  abgeordneten Personen besetzt worden sind.

Der Präsident des Verwaltungsgerichts, Manfred Koopmann, betont in diesem Zusammenhang:

Das insgesamt positive Ergebnis ist umso bemerkenswerter, als das Gericht im letzten Jahr den sehr aufwändigen Umzug von dem angestammten Gebäude an der Piusallee in das Interimsquartier an der Manfred-von-Richthofen-Straße und in die Nebenstelle am Ring zu bewältigen hatte. Alle am Gericht Tätigen haben sich dieser besonderen Herausforderung mit großem Engagement gestellt, um einen kontinuierlich weiterlaufenden Gerichtsbetrieb zu gewährleisten.