Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts, die im Januar 2024 vorgesehen sind.

 

Die einzelnen Hinweise geben den jeweiligen Sachverhalt nicht vollständig wieder, sie bieten nur Anhaltspunkte für den Gegenstand des betreffenden Verfahrens.

 

 Dienstag, 16. Januar 2024, 09.00 Uhr, Saal III

Aktenzeichen: 1 K 249/21

B. ./. Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Münster

Waffenrecht

Der Kläger ist Jäger und wendet sich gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte. Zur Begründung des Widerrufs führte das Polizeipräsidium Münster unter anderem an: Bei einer Kontrolle der Aufbewahrung der Schusswaffen in der Wohnung des Klägers sei festgestellt worden, dass die Waffen des Klägers zwar in einem verschlossenen Tresor aufbewahrt worden seien, der Schlüssel für den Tresor sich jedoch in einem im Wohnungsflur abgestellten Rucksack befunden habe. Dies stehe nicht im Einklang mit den waffenrechtlichen Anforderungen. Sei der Schlüssel eines Tresors nicht direkt beim Waffenbesitzer, sondern irgendwo anders versteckt, hänge es nicht von der Sicherheitsstufe des Tresors ab, wie gut die Waffen gegen unbefugten Zugriff geschützt seien.

 

Hinweis: In der Sache fand bereits am 5. Dezember 2023 eine mündliche Verhandlung statt (siehe Terminvorschau Dezember 2023). Es handelt sich um einen Fortsetzungstermin.

 

 

Dienstag, 09. Januar 2024, 11.00 Uhr, Saal III

Aktenzeichen: 2 K 3097/22

P. ./. Kreis Steinfurt

Baurecht

Der Kläger ist Eigentümer eines Wohngrundstücks in Lengerich. Er wendet sich gegen die der Stadt Lengerich erteilte Baugenehmigung, mit der die Nutzungszeiten einer Schulsportanlage geändert wurden. Die Anlage umfasst eine Streetball-Anlage mit einer Größe von 30 m x 16 m, einen Bolzplatz mit einer Größe von 44 m x 22 m und eine Pumptrack-Anlage. Der Kläger befürchtet für ihn unzumutbare Lärmbelästigungen.